Laura Ehrler
Die am weitesten verbreiteten Formen sind mit fast 60% die Einschränkungen des Bewegungsapparates. Es folgen Einschränkungen der Sinnesorgane, Rede- und Kommunikationsschwierigkeiten, mentale, kognitive Beeinträchtigungen sowie geistige Behinderung.
Die Regierung versucht offiziell Sozialschutzprogramme zur Unterstützung des Wohlbefindens schutzbedürftiger Menschen, u.a. Menschen mit Handicap, immer weiter zu optimieren. Aber trotzdem zählen sie in Uganda immer noch zu der am meisten benachteiligten Gruppierung, sowohl in der Politik, als auch im privaten Bereich. Nur 11% der Betroffenen in Uganda erhalten eine Unterstützung von außerhalb der Familie oder der Regierung.
Ein Großteil der Menschen Ugandas leben in traditionellen Großfamilienstrukturen. Dies bietet ihnen finanziellen, psychischen, aber auch emotionalen Schutz und Sicherheit. Jedes Familienmitglied arbeitet mit wo es geht. Meist ist es den behinderten Familienmitgliedern nicht oder nur eingeschränkt möglich die Familie zu unterstützen. Ein Haushalt mit einem Mitglied mit Handicap hat ungefähr 39% mehr Ausgaben, z. B. für einen traditionellen Heiler, Medikamente oder Beratungskosten. Aber auch die Transportkosten zu einer gesundheitlichen oder sonderpädagogischen Einrichtung können oft nicht gestemmt werden. Die Familie rutscht tiefer in die Armut. Behandlung und kompensierende Hilfsmittel für das behinderte Familienmitglied können nicht aufgebracht werden. Zudem leiden Menschen mit Handicap an den gleichen Krankheiten z.B. Malaria, Durchfall oder HIV/AIDS wie der Rest der Bevölkerung. Durch das oftmals geschwächte Immunsystem sind sie sogar anfälliger und die Krankheit verläuft schwerer. Zum Teil werden sie zu spät in die Gesundheitseinrichtungen gebracht.
Frauen mit Handicap werden mit einer doppelten Benachteiligung konfrontiert. Sie leiden häufig unter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, begrenzten Chancen auf Schulbildung, eingeschränkten ökonomischen Möglichkeiten, haben ein geringeres Einkommen und leiden unter Armut. Betroffene Frauen, die in ländlichen Regionen leben, werden zum Teil von der Gemeinschaft ausgegrenzt. Sie werden nicht bei Familienentscheidungen eingebunden und haben nur limitiert ein Recht auf Besitztum. Dennoch haben gerade diese jungen Frauen Beziehungen mit älteren Männern, ohne offiziell verheiratet zu sein. Sie werden meist weder von der Ursprungsfamilie noch von der des Mannes unterstützt.
In Uganda leiden 12,4% der Bevölkerung an einer Form von Behinderung, insgesamt 4,5 Millionen Menschen. Während bei den Frauen die Behindertenrate bei 15% liegt, beträgt sie bei den Männern nur 10%. 5,82% aller Kinder haben ein Handicap.
Die meiCustom Requeststen Einschränkungen eines Kindes sind angeborene Fehlbildungen oder Komplikationen z. B. durch Sauerstoffmangel bei der Geburt. Auch Komplikationen von Malaria, Pneumonie, Meningitis etc. kann, v.a. durch unzureichende oder verspätete Therapie zu einer Behinderung führen. Gesellschaftlich wird in einer Behinderung des Kindes sehr häufig ein Verschulden der Mutter gesehen, z. B., dass sie sich während der Schwangerschaft nicht angemessen verhalten habe. Dies führt teils zu Schuldzuweisungen, Diskriminierungen, Ausgrenzungen bzw. Verstoßungen der Frau und des Kindes. Für viele Familien bedeutet es einen großen Kraftakt ein Kind mit Handicap aufzuziehen, ganz ohne Unterstützung, Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen und mit den zu erleidenden Stigmatisierungen.
Allgemein verzeichnet Uganda eine steigende Einschulungsrate. Derzeit liegt sie bei 93% der Jungs und 96% der Mädchen. Die Grundschulbildung ist kostenlos, die Familien müssen nur die Schuluniform und Schreibutensilien stemmen. Die Einschuldungrate der Kinder mit Benachteiligungen ist bedeutend geringer. Nur ca. 9% besuchen eine Bildungseinrichtung und nur ca. 0,8% der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf absolvierten im Jahr 2017 eine Prüfung zum „erweiterten Bildungszertifikat in Uganda“. In den Schulen ist eine Lehrkraft für 45 Kinder vorgesehen. In vielen Klassen sitzen über 100 Kinder. Für ein Kind mit Handicap ist dies eine zusätzliche Erschwernis, da es für die Lehrkraft kaum möglich ist ihm ausreichend Betreuung und Aufmerksamkeit zu bieten.
Die ugandische Regierung hat 0,1% des Bildungsbudgets für inklusive und sonderpädagogische Schulen bestimmt. Jedoch besuchen nur ca. 5% der Kinder mit Handicap, die überhaupt eine Schule besuchen, eine inklusive Schule und nur 10% dieser Kinder eine sonderpädagogische Schule. Alle anderen besuchen eine reguläre Schule oder bleiben zu Hause.
Insgesamt gibt es derzeit nur 113 inklusive Schulen für 135 Distrikte in Uganda. Oftmals gibt es kein speziell ausgebildetes Personal, aber auch barrierefreie Eingänge und Unterrichtsräume oder behindertengerechte Toiletten fehlen. Kommunikations- und Informationsmittel, z.B. Gebärdensprache oder Blindenschrift, sind oft nicht für die Betroffenen zugänglich, insgesamt können nur wenige Menschen dies anwenden. Dadurch ist eine detaillierte Kommunikation mit Blinden oder taubstummen Menschen nur eingeschränkt möglich. Zudem ist es schwer Rollstühle, Gehhilfen oder andere Hilfsmittel, z.B. Hörgerät, Brille, zu organisieren. Einerseits aus finanziellen Gründen, aber auch aus Mangel oder schlichtweg Nicht-vorhanden sein.
Nur ca. 13% der Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität haben kompensierende Hilfsmittel zur Verfügung. Vor allem in den ländlichen Regionen ist es besonders schwer solche unterstützenden Mittel zu organisieren.
Quelle: World Health Organization; Rep. Uganda Ministry of Gender, Labour and Social Development; Nabulime Kaggya 2019;